Helmut Becker, LL.M., MBA
27.2.2017
Netzwerkpartner
Rechtsanwalt Helmut Becker LL.M. hat in Bielefeld, Rom, Dresden und
Prag Rechtswissenschaften studiert. Er bringt über 13 Jahre Erfahrung
in der operativen und strategischen Personalarbeit- einschließlich
Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft - bei nationalen und inter-
nationalen Konzernen mit.
Die Arbeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Becker liegen
von daher im Personalmanagement und Arbeitsrecht.
Beratungsspektrum Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer:
Wir unterstützen Sie beim Start und während der
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und bei
Trennungsszenarien unter Berücksichtigung der
neuesten Rechtsprechung und der aktuellen
Gesetze. So prüfen wir, ob eine Kündigung
Ihres Arbeitsverhältnisses wirksam ist und
ob es sinnvoll ist, hiergegen Kündigungs-
Schutzklage zu erheben und welche
rechtlichen Folgen sich aus der einen
oder anderen Verhaltensweise für Sie
ergeben.
In Konfliktsituationen versuchen wir den Konflikt gütlich
zu lösen. Dass hat auch den Vorteil, dass zeitintensive
Termine beim Arbeitsgericht vermieden werden.
Dabei unterstützen wir Sie in jeder Phase eines Konflikts
mit der erforderlichen Fachkompetenz und dem nötigen
Fingerspitzengefühl. Starke Rechtssicherheit und ein
hohes Maß an Sozialkompetenz sind das A und O
unserer Tätigkeit.
Allerdings können Konflikte aus Beschäftigungsverhältnissen nicht immer außergerichtlich geklärt werden. Häufig verlangen es die zwingend zu beachtenden Fristen schon, das Arbeitsgericht mittels einer Klage oder eines effektiven Antrags anzurufen. Dann tragen wir Ihre Interessen dort vor und verhandeln in Ihrem Sinne und entsprechend Ihrer Vorgaben. Häufig ist es aber nach außergerichtlichen Gesprächen und Verhandlungen mit der Gegenseite gar nicht notwendig, zu diesem Mittel zu greifen.
Für Arbeitgeber:
Wir beraten Sie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht zu allen wichtigen
Fragestellungen und Fallkonstellationen in der betrieblichen Personalpraxis:
Von der Einstellung eines Mitarbeiters bis zu dessen Austritt. Wir beraten und
unterstützen Unternehmen bei organisatorischen und personellen Maßnahmen
(Restrukturierung, Change-Management, Kündigung, arbeitsvertragliche
Änderungen, Disziplinarmaßnahmen etc.).
In mitbestimmen Unternehmen unterstützen wir die Arbeitgeberseite
bei ihrer Betriebsratsarbeit; insbesondere bei der Ausarbeitung von
Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen von Sozialplänen und
Interessensausgleichen. Wir vertreten das Unternehmen bei
arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.
Leistungsspektrum
Im Folgenden finden Sie eine
komprimierte Übersicht über
unsere Leistungen,
sowohl zu individuellen
Arbeitsrecht als auch
über das Arbeitsrecht
im Kollektiv.
In Frankfurt am Main deckt
Herr Rechtsanwalt Helmut
Becker LL.M. als Beratungs-
Spektrum das individuelle
und kollektive Arbeitsrecht ab;
so etwa folgende Themen-
Gebiete und Handlungsfelder
aus der jeweils einschlägigen
Sicht des Mitarbeiters, leitenden
Angestellten oder Arbeitgebers:
• Abfindung
• Anstellungs- und Dienstverträge
• Arbeitnehmerüberlassung
• Aufhebungsvertrag
• Betriebsübergang
• Betriebsverfassungsrecht
• Bonus
• Einigungsstelle
• Elternzeit
• Freie Mitarbeiter
• Geschäftsführer
• Interessenausgleich
• Karenzentschädigung
• Kündigung
• Abmahnung
• Leitende Angestellte
• Manager
• Prozessvertretung
• Recht der Handelsvertreter
• Reorganisation von Unternehmen
• Schwangerschaft/Mutterschutz
• Sozialplan
• Tantieme
• Provision
• Tarifrecht
• Teilzeit
• Umgang mit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten
• Umstrukturierung von Unternehmen
• Versetzung
• Wettbewerbsverbot (vertraglich und nachvertraglich)